Antrag
05.07.2025
Schutz der Stadtbäume am Tempelhofer Damm – und des Volksentscheids von 2014
Bäume sind nicht nur Stadtgrün – sie sind Lebensadern unserer Kieze. Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen wie Tempelhof oder Neukölln sind sie entscheidend für Schatten, saubere Luft und Hitzeresilienz. Umso besorgniserregender sind die Pläne des Senats, im Zuge der Sanierungsarbeiten am Tempelhofer Damm knapp 200 Bäume zu fällen – darunter auch die 73 Bäume auf dem Mittelstreifen, deren Erhalt der Bezirk bisher verteidigt.
Als Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg haben wir deshalb auf meinem Vorschlag hin den folgenden Antrag beschlossen. Er bekräftigt unseren klaren Standpunkt: Wir wollen die Sanierung, aber nicht um den Preis eines Kahlschlags. Verkehrsumleitungen und gute Alternativen im ÖPNV und Radverkehr sind machbar – und sie sind der richtige Weg.
Zugleich halten wir fest am gewonnenen Volksentscheid von 2014 und am Tempelhofer-Feld-Gesetz. Wir sagen klar: Es darf keine schleichende Aushöhlung geben. Das Tempelhofer Feld ist eine einmalige Freifläche – und es bleibt so.
Beschluss des Kreisparteitags
Der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg setzt sich bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen am Tempelhofer Damm für eine Lösung ein, welche den Erhalt von möglichst vielen Bäumen gewährleistet.
Dazu gehört ein ausgereiftes Konzept für die Umleitung des Verkehrs, sowie ein verbessertes Angebot, einfach auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder umsteigen zu können. Wir setzen uns für eine transparente Planung und Einbeziehung der Anwohner*innen ein.
Wir positionieren uns uneingeschränkt zum gewonnenen Volksentscheid 2014 und das daraufhin in Kraft getretene Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (kurz ThF-Gesetz). Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Tempelhofer Damm lehnen wir mögliche bauliche und logistische Planungen und Maßnahmen ab, die einer Änderung des ThF-Gesetzes bedürften.
Begründung
Bei den Sanierungsarbeiten am Tempelhofer Damm sollen knapp 200 Bäume gefällt werden, inklusive der 73 auf dem Mittelstreifen, gegen deren Fällung sich der Bezirk bisher wehrt. Durch die Verkleinerung des Mittelstreifens möchte der Senat ermöglichen, dass während der auf 10 Jahre ausgelegten Baustelle je zwei Fahrstreifen pro Richtung dem Autoverkehr zur Verfügung stehen (rbb, 2025; Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, 2025). Dabei besteht die Möglichkeit, den Verkehr umzuleiten (rbb, 2025).
Stadtbäume tragen einen wichtigen Beitrag zur Hitzeresilienz bei – und zwar umso mehr, je älter sie sind. Baumbestand zu fällen, muss vermieden werden, wo immer es geht (Umweltbundesamt, 2022).
Das ThF-Gesetz wurde schon in mehreren Punkten verändert. Zeitliche Beschränkungen der Veränderungen wurden nicht eingehalten. Auch die geplanten Bauarbeiten am Tempelhofer Damm, welche für die Renovierung der Decke der U-Bahn und der Wasserrohre viel Platz in Anspruch nehmen, könnten zu einer weiteren Änderung des ThF-Gesetzes führen – etwa, um Fläche des Feldes für Logistik und Lagerung zu nutzen.
Die sukzessiven Änderungen des ThF-Gesetzes und die damit verbundene Verkleinerung der Randbereiche, insbesondere bei einer gerade vom Senat diskutierten Randbebauung, führen zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzungsformen und Funktionen des Feldes.
Dies ergibt sich daraus, dass auf dem äußeren Wiesenring eine Vielzahl an sportlichen und sozialen Aktivitäten ausgeübt wird (Berlin, 2024). Im Durchschnitt wurden 2023 pro Woche mehr als 157.000 Besuchende gezählt (Tempelhofer Feld, 2023). Die 10 Entwicklungsperspektiven, welche von den Teilnehmer*innen des zweiten Bürgerdialogs im September 2024 entwickelt und bevorzugt wurden, bestätigen den Wunsch nach der Erhaltung und Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes als Kultur-, Bildungs- und Sportstätte (Bürgerrat, 2024).
Die zentral gelegene Kernzone des Tempelhofer Feldes weist eine artenreiche und schützenswerte Flora und Fauna auf. Weiter hat diese Fläche einen wichtigen Einfluss auf Aspekte wie Klimaanpassung, Klimaschutz und die Versorgung mit Frischluft. Dies hat insbesondere einen positiven Einfluss auf die angrenzenden dicht besiedelten und von Hitze belasteten Stadtteile von Neukölln, Kreuzberg und Tempelhof (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, 2024).
Die Kernzone ist bisher von den zahlreichen Sport- und sozialen Aktivitäten auf dem Feld weitgehend unbeeinträchtigt, da das Tempelhofer Feld in seiner aktuellen Form genügend Raum für die verschiedenen Nutzungsformen nebeneinander bietet. Eine Randbebauung würde die anderen Aktivitäten erwartbar in die artenreichen Innenbereiche verdrängen.
Diesen Nutzungskonflikten vorzubeugen, ist einfach: Das Tempelhofer Feld muss so belassen werden, wie es ist.
Meine Einordnung
Mit diesem Beschluss sagen wir als Kreisverband klar: Ökologie, Demokratie und Lebensqualität dürfen nicht dem Autoverkehr geopfert werden.
Die Sanierung des Tempelhofer Damms ist notwendig – aber nicht auf Kosten von 200 Stadtbäumen, nicht durch Tricksereien am ThF-Gesetz und nicht gegen den Willen der Bürger*innen, die 2014 entschieden haben.
Für mich ist der Beschluss auch eine Absage an die Salamitaktik beim Tempelhofer Feld: Erst Randbereiche beschneiden, dann Logistikflächen öffnen, dann „Randbebauung“ durchdrücken. Wer das Feld so „entwickeln“ will, zerstört genau das, was es für Berlin einzigartig macht.
Wir setzen dagegen: Klimaschutz statt Kahlschlag, Demokratie statt Ignoranz, Tempelhofer Feld als Gemeingut statt Baufläche.

